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Über mich

Herr Markus Krebs ist im Jahre 1974 in Speyer geboren und verbrachte seine Kindheit in der Vorderpfalz. Nach der Ausbildung als Industriekaufmann führte ihn das Jurastudium zunächst nach Frankfurt am Main. Dort studierte er mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht und Erbrecht, welches ihm die Möglichkeit und die Fähigkeit im Berufsleben gab, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsräte sowie Unternehmer, zu beraten. Herr Markus Krebs kann mittlerweile über eine 10-jährige Berufserfahrung als Rechtsanwalt auf den vorgenannten Rechtsgebieten zurückblicken.

Die umfangreichen Kenntnisse und praktische Erfahrungen in diesen Rechtsgebieten erwarb Herr Markus Krebs zunächst während seiner Tätigkeit für führende national und international aufgestellte Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- und Rechtsanwaltsgesellschaften (bei den sog. Big Four) in Frankfurt am Main. Im Anschluss daran wurde Herr Markus Krebs bei einer Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- und Rechtsanwaltsgesellschaften in Würzburg Partner.

Seit 2015 ist Herr Markus Krebs wieder im Frankfurter Raum als Rechtsanwalt vertreten und hat sich im August 2018 mit einer eigenen Kanzlei in Frankfurt am Main (Mertonviertel/Stadtteil Nord-West) niedergelassen.

Darüber hinaus ist Herr Markus Krebs nicht nur in der Rechtsberatung, sondern auch als Referent im Fachbereich Arbeitsrecht (Individual- und Kollektivarbeitsrecht) bei einem der größten Seminaranbieter in Deutschland und als Autor bei verschiedenen Verbandszeitschriften, tätig. Daher versteht es Herr Markus Krebs auch komplizierte Themen und Sachverhalte einfach zu veranschaulichen.

Im Arbeitsrecht berät Herr Markus Krebs Arbeitnehmer (Individualarbeitsrecht) und Betriebsräte (Kollektivarbeitsrecht). Im einzelnen:

Individuelles Arbeitsrecht:

  • Erstellung, Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträge, Abfindungsvereinbarungen und Zeugnissen
  • Durchsetzung von Zahlungsansprüchen
  • Kündigungsschutzklagen und Entfristungsklagen
  • Beratung bei der betrieblichen Altersversorgung bzw. bei den verschiedenen Durchführungswegen
  • Betriebsübergang nach § 613a BGB
  • Mobbing am Arbeitsplatz

Kollektives Arbeitsrecht:

  • Beratung von Betriebsräten, insbesondere bei den Mitbestimmungsrechten
  • Erstellung, Gestaltung und Prüfung von Betriebsvereinbarung
  • Durchführung von Beschlussverfahren und Einigungsstellenverfahren
  • Sachverständigentätigkeit
  • Betriebsänderungen, Interessenausgleich, Sozialplan
  • Betriebsratswahlen

Herr Markus Krebs hat die Fachanwaltslehrgänge Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht erfolgreich bestanden.

In Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern kann Herr Markus Krebs auch eine einheitliche Beratung anbieten, soweit dies gewünscht ist.

 

Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht

Erbrecht

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