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	<title>Videokonferenzen &#8211; Ihr starker Partner an Ihrer Seite | Spezialist für Arbeitsrecht</title>
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	<description>01.05.2020 – Corona – Krise // Arbeitsrechtliche Hilfestellungen in Zeiten Coronavirus – Covid-19 // Teil II</description>
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		<title>Bundesregierung will Video- und Audiokonferenzen für Betriebsräte und Personalräte zulassen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Markus Krebs]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Apr 2020 16:00:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Beschlussfassung]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsrat]]></category>
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					<description><![CDATA[Konkret sieht die Bundesregierung Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes und des Bundespersonalvertretungsgesetzes vor. Dadurch sollen die Möglichkeiten zur Beschlussfassung der Betriebsräte erweitert, die Handlungsfähigkeit der Personalvertretungen gewährleistet werden. Nutzung von Audio- und Videokonferenzen Personalvertretungen erhalten die Möglichkeit, Beschlüsse vorerst auch via Video- und Telefonkonferenz zu fassen. Diese Regelung gilt für Betriebsräte bis zum 31. Dezember 2020, für &#8230; <p class="link-more"><a href="https://www.lawyer-krebs.legal/bundesregierung-will-video-und-audiokonferenzen-fuer-betriebsraete-und-personalraete-zulassen/" class="more-link">Continue reading<span class="screen-reader-text"> "Bundesregierung will Video- und Audiokonferenzen für Betriebsräte und Personalräte zulassen"</span></a></p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Konkret sieht die Bundesregierung Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes und des Bundespersonalvertretungsgesetzes vor. Dadurch sollen die Möglichkeiten zur Beschlussfassung der Betriebsräte erweitert, die Handlungsfähigkeit der Personalvertretungen gewährleistet werden.</p>
<p><strong>Nutzung von Audio- und Videokonferenzen</strong></p>
<p>Personalvertretungen erhalten die Möglichkeit, Beschlüsse vorerst auch via Video- und Telefonkonferenz zu fassen. Diese Regelung gilt für Betriebsräte bis zum 31. Dezember 2020, für Personalräte bis zum 31. März 2021. Ziel der Maßnahme ist es, die mit hohen Infektionsrisiken verbundenen Präsenzsitzungen möglichst zu vermeiden und gleichzeitig die Handlungs- und Beschlussfähigkeit der Personalvertretungen sicher zu stellen. Damit bereits über diese Kommunikationsform gefasste Beschlüsse rechtswirksam bleiben, sollen die Regelungen rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft treten.</p>
<p>Ziel der Maßnahme ist es, die mit hohen Infektionsrisiken verbundenen Präsenzsitzungen möglichst zu vermeiden und gleichzeitig die Handlungs- und Beschlussfähigkeit der Personalvertretungen und Arbeitnehmervertretungen sicher zu stellen. Damit bereits über diese Kommunikationsform gefasste Beschlüsse rechtswirksam bleiben, soll die Regelung rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft treten.</p>
<p>Fundstelle: <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/betriebliche-mitbestimmung-1739914">Pressemitteilung Bundesregierung</a></p>
<p>Nutzen Sie meine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir können uns diesbezüglich gerne per Telefon, per E-Mail, per Zoom oder per Skype austauschen. Für betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Fragen arbeite ich eng mit der RMT Rhein-Main-Tax Steuerberatungsgesellschaft mbH zusammen. Daher können Sie auch über dieses Medium beraten werden.</p>
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